Das Mitglied erkennt die Trainingsordnung und die Hallenordnung der Stadt Rheinau an.

  • Saubere, ordentliche Trainingskleidung
  • Wegen Verletzungsgefahr sind Fußnägel kurz zu halten.
  • Kettchen, Ohrringe, Piercing, Schmuck, Uhren, etc sind vor dem Training auszuziehen / abzukleben.
  • Der Trainingsraum und die Umkleiden sind in sauberem Zustand zu verlassen.
  • Sportliches, kameradschaftliches und faires Verhalten wird vorausgesetzt.

Personen, die das Training stören, werden verwarnt, vom Training ausgeschlossen oder mit sofortiger Wirkung gekündigt. Bei einem Ausschluß endet das Mitgliedsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
Gleiches gilt für Personen, welche

  • durch unsaubere Techniken auffallen;
  • sich unsportlich, unkameradschaftlich oder unehrenhaft verhalten;
  • den Interessen des SHORIN zuwiderhandeln;
  • dem Ansehen des SHORIN in der Öffentlichkeit schaden.

 

Unser Sport gehört in die Halle und nicht auf die Straße!
Wer unseren Sport missbraucht, hat im Shorin nichts verloren.

Mit Unterschrift versichert das Mitglied, dass es die in den Kursen erlernten Techniken ausschließlich bei den Trainingskursen, sportlichen Wettkämpfen oder im Sinne des Notwehrrechts einsetzen wird.