Auszüge aus dem aktuellen Mitgliedsvertrag (Stand 01.01.2018) :

 

Der Montatsbeitrag beträgt: EUR 39,00.
Der Beitrag wird jeweils zum 1. des Fälligkeitsmonates durch Bankeinzug vom Konto abgebucht.
Barzahlung ist nicht möglich.

Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr i.H.v. EUR 50,00 erhoben.
Für die Ausstattung wird je nach Gruppenzugehörigkeit eine Materialkostenumlage erhoben.
Nach Abbuchung der Aufnahmegebühr und der Materialkostenumlage werden die Artikel ausgehändigt.
 

Bekleidung und die komplette Schutzausrüstung sind vom Mitglied zu stellen.

Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt drei Kalendermonate. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Zu Beginn eines jeden Jahres (im ersten Jahr bei Beginn der Mitgliedschaft) wird eine Servicepauschale erhoben. Hierin ist die Jahresgebühr für den Kickboxverband enthalten.

Das Mitglied erkennt die Trainingsordnung und die Hallenordnung der Stadt Rheinau an.
Saubere, ordentliche Trainingskleidung.
Wegen der Verletzungsgefahr sind die Fußnägel kurz zu halten.
Kettchen, Ohrringe, Uhren, Schmuck, Piercing etc. sind vor dem Training auszuziehen / abzukleben.
Der Trainingsraum und die Umkleidekabinen sind in sauberem Zustand zu verlassen.
Sportliches, kameradschaftliches und faires Verhalten wird vorausgesetzt.
Personen die das Training stören werden verwarnt, vom Training ausgeschlossen oder mit sofortiger Wirkung gekündigt. Bei einem Ausschluss endet das Mitgliedsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
Dass gleiche gilt für Personen welche:
- durch unsaubere Techniken auffallen;
- den Interessen des SHORIN zuwiderhandeln;
- sich unsportlich, unkameradschaftlich oder unehrenhaft verhalten;
- dem Ansehen des SHORIN in der Öffentlichkeit schaden.
Unser Sport gehört in die Halle und nicht auf die Straße!
Wer unseren Sport missbraucht, hat im Shorin nichts verloren.

Der Trainer ist berechtigt, Mitglieder die den Interessen des Vereins zuwidergehandelt, sich unsportlich, unkameradschaftlich oder unehrenhaft verhalten haben oder dem Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit schaden, auszuschließen. Dadurch endet das Mitgliedsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
Mit Unterschrift versichert das Mitglied, dass es die in den Kursen erlernten Techniken ausschließlich bei den Trainingskursen, sportlichen Wettkämpfen oder im Sinne des Notwehrrechts einsetzen wird.

Dem Mitglied ist bekannt, dass Verletzungsgefahr besteht. Hiergegen hat sich das Mitglied selbst im eigenen Interesse abzusichern. Es wird angeraten eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung oder Ähnliches abzuschließen.
Für das Kickboxtraining ist ein Tiefschutz (Genitalschutz) und bei Frauen die Wettkampfsport betreiben zusätzlich ein Brustschutz nötig.

Jedes Mitglied hat sich im eigenen Interesse auf Sporttauglichkeit von einem Arzt untersuchen zu lassen.

Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind dem Trainer unverzüglich mitzuteilen. Entstehen durch Versäumnisse des Mitgliedes Kosten, so hat diese das Mitglied zu tragen. Die Kosten einer Rücklastschrift gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Besondere Vereinbarungen:   Das Mitglied stellt die Trainer und den gesamten Vorstand von jeder Haftung, ausgenommen bei Vorsatz, frei.


Seit 2001 haben wir für alle unsere Mitglieder noch nie die bestehenden Monatsbeiträge erhöht. Dies ist für uns ein "ungeschriebenes Gesetz". Jeder behält die Mitgliedsbeiträge, welche er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte, über die gesamte Mitgliedschaft bei.
So können wir den Mitgliedern auf diese Art und Weise einen Treuebonus geben.