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CORONA Training
Montag, 14. Juni 2021, 08:00 - 17:00

Trainingszeiten ab Mi den 07.07.2021

Mittwoch:        
18:00 – 19:00 Uhr     Fitnessdrill 
19:15 – 19:45 Uhr     Kick-Thai Anfängerkurs
19:45 – 20:45 Uhr     Kick-Thai Techniktraining ab 14 Jahre 

Freitag:               
18:00 – 19:00 Uhr     Fitnessboxen
19:15 – 20:15 Uhr     Kick-Thai Techniktraining ab 14 Jahre

Die Pause von 15 min zwischen den Einheiten ist für das zügige Verlassen der Halle nach dem Training. Die Halle bitte erst betreten, wenn alle draußen sind. 

Der nächste Anfängerkurs am Mittwoch findet erst  ab dem 12.01.2022 statt.

 

  • Jeder kommt pünktlich ins Training. 10 Minuten vor Trainingsbeginn wird die Hallentür von innen abgeschlossen. Wer zu spät kommt wartet draußen auf die nächste Einheit.

  • Jeder hat sich in die ausliegende Liste im Eingangsbereich einzutragen:
    - Name und Vorname
    -
    Vermerk in Liste ob:  2fach Geimpft  -  Genesen  -  aktueller Corona-Selbsttest vorgelegt
    -  Unterschrift
     

  • Nicht geimpft / genesene, bringen ihren eigenen durchgeführten Schnell / Selbsttest mit.
    Bitte zu Hause ausfüllen
    Download: https://sbfv.de/sites/default/files/Corona-Test_Nachweis_Formular.pdf
    Im Training liegen keine Selbsttests aus. Ohne den Test / Zettel Download – kein Training

  • Geimpfte / Genesene müssen einmalig eine Kopie des Nachweises im Training abgeben.

  • Das Training findet kontaktarm statt.

  • Die Toiletten sind geöffnet. Jeder soll sich vor und nach dem Training die Hände waschen.

  • Nach wie vor Kein Händeschütteln oder sonstiges zur Begrüßung.

  • Jeder reinigt seine Hanteln, Trainingsgeräte und Sandsack vor und nach dem Training selbst.
  • Der Hallenausgang ist wie bisher seitlich zum Spielplatz / Kindergarten.

Jedem ist klar, dass wir kontrolliert werden und bei einem Verstoß hierdurch das Training für alle geschlossen wird.

Wir die Trainer freuen uns auf das Training mit euch, hoffen auf euer Verständnis und eure Mithilfe. Bleibt bitte alle Gesund …                                        

Stand 02.06.2021

 

https://sbfv.de/sites/default/files/Corona-Test_Nachweis_Formular.pdf

 

Aktuell im Ortenaukreis:

Inzidenz stabil unter 100 (5 Werktage in Folge): 

Bis 13 Jahre: 20er Gruppen (kontaktarmes Training) 

Über 13 Jahre: 20er Gruppen (kontaktarm), Trainer:innen & Spieler:innen benötigen einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ansonsten max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten (kontaktarm) 

Inzidenz stabil unter 50 (5 Werktage in Folge): 

Bis 13 Jahre: 20er Gruppen (kontaktarm) 

Über 13 Jahre: 20er Gruppen (kontaktarm), Trainer:innen & Spieler:innen benötigen einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ansonsten max. 10 Personen aus max. 3 Haushalten (kontaktarm) 

Geimpfte und Genesene zählen nicht zu der Gesamtpersonenzahl dazu und benötigen keinen negativen Corona-Schnelltest. Personen gelten 14 Tage nach der für den vollständigen Schutz notwendigen Impfung (meistens 2. Impfung) als geimpft. Genesen gelten Personen mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist. 

Corona-Schnelltests und -Selbsttests 

Zusätzlich zu professionellen Schnelltests können auch zur Laienanwendung gedachte Selbsttests genutzt werden. Dabei muss die Anwendung dieses Tests von einer geeigneten Person überwacht und bestätigt werden: Die geeignete Person muss “zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen.” 

Eine Vorlage für eine Bestätigung finden Sie hier zum Download: https://sbfv.de/sites/default/files/Corona-Test_Nachweis_Formular.pdf 

Wenn Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche in der Schule getestet werden und darüber eine Bestätigung erhalten, können sie die gesamte Woche am Trainingsbetrieb teilnehmen und müssen keine weiteren tagesaktuellen Corona-Schnelltests durchführen. Bei konkreter Aufforderung des Gesundheitsamtes muss jedoch ein tagesaktueller Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.